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VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16 We |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Anspruch auf vorzeitige Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand - Auslegung des § 2 des Thüringer Gesetzes zur Verbesserung der Altersstruktur an staatlichen Schulen - SchulAStruktG TH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Meiningen, 25.06.2015 - 1 K 82/15
Anspruch auf vorzeitige Versetzung eines Lehrer in den Ruhestand - Auslegung des …
Auszug aus VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16
LS 1 bis 3 entgegen VG Meiningen, Urteil vom 25. Juni 2015 - 1 K 82/15 Me.Mit Schreiben vom 08.02.2016 hatte die Klägerin beim Staatlichen Schulamt M... ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach dem ThürSchulAStruktG zunächst ab dem 31.07.2017 beantragt, und bezog sich auf zwei Urteile des Verwaltungsgericht Meiningen vom 25.06.2015 (Az.: 1 K 82/15 und 1 K 88/15).
Die in dem von der Klägerin angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen (vom 25.06.2015 - 1 K 82/15 -, juris) zum Ausdruck gebrachten Bedenken und die daran anknüpfende Schlussfolgerung zur Notwendigkeit einer landesweiten Betrachtung vermag das erkennende Gericht daher nicht zu teilen.
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16
Bei den personalwirtschaftlichen Entscheidungen kommt dem Dienstherrn eine entsprechende Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, mit der Folge, dass die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382 ff.).Dienstliche Gründe, die der Bewilligung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 2 ThürSchulAStruktG entgegenstehen können, sind danach sämtliche Aspekte, die das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (vgl.: BVerwG Urteil vom 29.04.2004 a.a.O. und Beschluss vom 06.04.2016 - 2 B 79/15 -, juris).
- BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05
Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende …
Auszug aus VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16
Diese sind niedriger als es bei der zusätzlichen Verwendung des Begriffs "dringend" oder gar des im Zusammenhang mit den dienstlichen Gründen die höchste Prioritätsstufe kennzeichnenden Begriffs "zwingend" der Fall wäre (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 30.03.2006 - 2 C 23/05 -, juris Rd. 18).Diese sind niedriger als es bei der zusätzlichen Verwendung des Begriffs "dringend" oder gar des im Zusammenhang mit den dienstlichen Gründen die höchste Prioritätsstufe kennzeichnenden Begriffs "zwingend" der Fall wäre (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 30.03.2006 - 2 C 23/05 -, juris Rd. 18).
- BVerwG, 06.04.2016 - 2 B 79.15
Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung (hier: Grundschulleiter)
Auszug aus VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16
Dienstliche Gründe, die der Bewilligung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 2 ThürSchulAStruktG entgegenstehen können, sind danach sämtliche Aspekte, die das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung zu beeinträchtigen geeignet sind (…vgl.: BVerwG Urteil vom 29.04.2004 a.a.O. und Beschluss vom 06.04.2016 - 2 B 79/15 -, juris). - OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 20 ZD 5/14
Aussetzung; Dienstenthebung; Einbehaltung; Parteiwechsel; Zuständigkeitswechsel
Auszug aus VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16
Bei der Berechnung ist weiterhin (vgl. nur: Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014 - 2 EO 511/13 -, juris Rd. 3 ff. und OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2014 - 20 ZD 5/14 -, juris Rd. 48) auf das Endgrundgehalt der einschlägigen Besoldungsgruppe abzustellen. - OVG Thüringen, 13.03.2014 - 2 EO 511/13
Streitwert im Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle im Eilverfahren
Auszug aus VG Weimar, 27.04.2017 - 4 K 1278/16
Bei der Berechnung ist weiterhin (vgl. nur: Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014 - 2 EO 511/13 -, juris Rd. 3 ff. und OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2014 - 20 ZD 5/14 -, juris Rd. 48) auf das Endgrundgehalt der einschlägigen Besoldungsgruppe abzustellen.